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Pflegereform 2027: Was sich mit dem geplanten PNOG ändern soll

medimobil RatgeberLesezeit 5 Min
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Zum 1. Januar 2027 plant die Bundesregierung eine große Pflegereform. Noch ist nichts beschlossen. Wir erklären in Ruhe, was im Entwurf steht, und was das für Sie bedeuten könnte.

Was ist das Pflegeneuordnungsgesetz?

Am 4. Juni 2026 hat das Bundesgesundheitsministerium den Referentenentwurf für das Pflegeneuordnungsgesetz vorgelegt, kurz PNOG. Es soll die Leistungen der Pflegeversicherung grundlegend neu ordnen. Der weitere Fahrplan: Das Kabinett soll sich voraussichtlich im September 2026 damit befassen, danach beraten Bundestag und Bundesrat. Geplant ist das Inkrafttreten zum 1. Januar 2027.

Wichtig: Das ist erst ein Entwurf

Alles, was Sie hier lesen, ist geplant, aber noch nicht beschlossen. Im Gesetzgebungsverfahren kann sich noch vieles ändern. Für Sie gilt bis auf Weiteres das aktuelle Recht mit allen bekannten Leistungen. Es gibt keinen Grund zur Sorge und keinen Handlungsbedarf.

Vier neue Budgets statt vieler Einzelleistungen

Kern des Entwurfs ist eine Vereinfachung: Aus den heutigen Einzelleistungen sollen vier Budgets werden.

  • Entlastungsbudget: soll das heutige Pflegegeld ersetzen
  • Sachleistungsbudget: soll die heutige Pflegesachleistung ersetzen, also die Leistungen des Pflegedienstes
  • Sozialraumbudget: 175 Euro im Monat, soll den Entlastungsbetrag ersetzen, allerdings nur für die Pflegegrade 2 bis 5
  • Überbrückungsbudget: soll Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege in einem Topf zusammenfassen

Bis dahin bleibt alles beim Alten. Für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege gilt weiterhin der gemeinsame Jahresbetrag von 3.539 Euro ab Pflegegrad 2. Wie Sie ihn heute nutzen, lesen Sie in unserem Ratgeber zur Kurzzeitpflege.

Was soll sich bei Pflegegrad 1 ändern?

Hier plant der Entwurf den größten Einschnitt: Der Entlastungsbetrag von 131 Euro soll bei Pflegegrad 1 ersatzlos entfallen. Als Ausgleich ist eine sogenannte Pflegebegleitung vorgesehen, also eine feste Ansprechperson, die durch das Pflegesystem lotst. Sie soll aber erst ab 2028 kommen. Der Pflegegrad 1 als Stufe bleibt nach dem Entwurf bestehen.

Was bedeutet das jetzt für Sie?

Aktuell: nichts. Alle Leistungen gelten unverändert weiter, vom Pflegegeld über die Sachleistung bis zum Entlastungsbetrag. Einen Überblick über alle aktuellen Beträge finden Sie in unserem Ratgeber Pflegekassen-Leistungen 2026. Unser Rat: Nutzen Sie die Leistungen, die Ihnen heute zustehen, in vollem Umfang. Sobald das Gesetz beschlossen ist, informieren wir Sie hier im Ratgeber über alle Details und Übergangsfristen.

Häufige Fragen

Ist die Pflegereform 2027 schon beschlossen?
Nein. Es gibt bisher nur einen Referentenentwurf vom 4. Juni 2026. Kabinett, Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen. Inhalte können sich dabei noch ändern.
Fällt der Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 1 wirklich weg?
Das ist im Entwurf so vorgesehen, aber nicht beschlossen. Bis auf Weiteres gelten die 131 Euro im Monat unverändert, auch bei Pflegegrad 1.
Muss ich jetzt etwas tun?
Nein. Alle aktuellen Leistungen gelten weiter. Sinnvoll ist nur, die heutigen Ansprüche voll auszuschöpfen und sich beraten zu lassen.
Bleibt der Pflegegrad 1 bestehen?
Ja. Nach dem Entwurf bleibt Pflegegrad 1 als Stufe erhalten. Geplant ist ab 2028 eine Pflegebegleitung als neue Unterstützung.

Fragen zur Pflegereform?

Wir beraten Sie seit 2010 in Rüdersdorf und Umgebung zu allen Leistungen der Pflegekasse, verständlich und ohne Fachchinesisch. Sprechen Sie uns an.

Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information (Stand 2026) und ersetzt keine individuelle Beratung. Beträge und Regelungen können sich ändern, im Zweifel bei Ihrer Pflegekasse nachfragen. Gern beraten wir Sie persönlich.