Pflegegrade & Leistungen

Pflegegrade und Ihre Leistungen im Überblick

Welche Beträge Ihnen je Pflegegrad zustehen, und wie wir Sie in Rüdersdorf beim Pflegegrad-Antrag unterstützen.

Gut zu wissen

Betreuung und Entlastung

Als Betreuungs- und Entlastungsleistung erkennen die Pflegekassen unter anderem folgende Dienste an. Erkundigen Sie sich am besten bei Ihrer Pflegekasse, welche Angebote erstattet werden.

Anerkannte Betreuungs- und Entlastungsleistungen

  • Betreuung in niedrigschwelligen Betreuungsgruppen für Demenzkranke, durch familienentlastende Dienste oder gerontopsychiatrische Zentren
  • Betreuungs- und Entlastungsleistungen eines ambulanten Pflegedienstes
  • Betreuung in der Tages- und Nachtpflege, wenn die Höchstbeträge bereits verbraucht sind
  • Betreuung in einer Kurzzeitpflege-Einrichtung, zum Beispiel um Kosten für Unterkunft und Verpflegung zu decken
Stand 2026. Alle Beträge sind gesetzliche Höchstbeträge der Pflegeversicherung und können sich ändern. Maßgeblich sind die Angaben Ihrer Pflegekasse. Verhinderungs- und Kurzzeitpflege bilden seit 2025 ein gemeinsames Jahresbudget.
Auf einen Blick

Die wichtigsten Beträge je Pflegegrad

Monatliche Höchstbeträge. Pflegegrad 1 sieht kein Pflegegeld und keine Pflegesachleistung vor, dafür Entlastungs- und Zuschussleistungen (siehe unten).

Leistung (pro Monat)Grad 1Grad 2Grad 3Grad 4Grad 5
Pflegegeld-347 €599 €800 €990 €
Pflegesachleistung-796 €1.497 €1.859 €2.299 €
Tages- und Nachtpflege-721 €1.357 €1.685 €2.085 €
Vollstationäre Pflege-805 €1.319 €1.855 €2.096 €
Entlastungsbetrag131 €131 €131 €131 €131 €

Zusätzlich in allen Pflegegraden: Pflegehilfsmittel zum Verbrauch bis 42 € im Monat, Zuschlag für ambulant betreute Wohngruppen 224 € im Monat sowie Zuschüsse zu wohnumfeldverbessernden Maßnahmen bis zu 4.180 € je Maßnahme. Ab Pflegegrad 2 zusätzlich ein gemeinsames Jahresbudget für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege bis zu 3.539 € im Jahr.

Alle Leistungen im Detail

Leistungen nach Pflegegrad

Klappen Sie den passenden Pflegegrad auf, um alle Leistungen im Detail zu sehen.

  • Entlastungsbetrag bis zu 131 € pro Monat für Betreuungs- und Entlastungsleistungen
  • Pflegehilfsmittel zum Verbrauch bis zu 42 € pro Monat
  • Zuschüsse zu wohnumfeldverbessernden Maßnahmen bis zu 4.180 € je Maßnahme
  • Zuschlag für ambulant betreute Wohngruppen 224 € pro Monat
  • Individuelle Pflegeberatung durch die Pflegekasse
  • Pflegegeld 347 € pro Monat bei Pflege durch Angehörige, Freunde oder Bekannte
  • Pflegesachleistungen bis zu 796 € pro Monat bei Pflege durch einen professionellen Pflegedienst
  • Tages- und Nachtpflege bis zu 721 € pro Monat
  • Vollstationäre Pflege 805 € pro Monat
  • Entlastungsbetrag bis zu 131 € pro Monat
  • Gemeinsames Jahresbudget für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege bis zu 3.539 € pro Jahr
  • Pflegehilfsmittel zum Verbrauch bis zu 42 € pro Monat
  • Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen bis zu 4.180 € je Maßnahme
  • Zuschlag für ambulant betreute Wohngruppen 224 € pro Monat
  • Pflegegeld 599 € pro Monat bei Pflege durch Angehörige, Freunde oder Bekannte
  • Pflegesachleistungen bis zu 1.497 € pro Monat bei Pflege durch einen professionellen Pflegedienst
  • Tages- und Nachtpflege bis zu 1.357 € pro Monat
  • Vollstationäre Pflege 1.319 € pro Monat
  • Entlastungsbetrag bis zu 131 € pro Monat
  • Gemeinsames Jahresbudget für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege bis zu 3.539 € pro Jahr
  • Pflegehilfsmittel zum Verbrauch bis zu 42 € pro Monat
  • Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen bis zu 4.180 € je Maßnahme
  • Zuschlag für ambulant betreute Wohngruppen 224 € pro Monat
  • Pflegegeld 800 € pro Monat bei Pflege durch Angehörige, Freunde oder Bekannte
  • Pflegesachleistungen bis zu 1.859 € pro Monat bei Pflege durch einen professionellen Pflegedienst
  • Tages- und Nachtpflege bis zu 1.685 € pro Monat
  • Vollstationäre Pflege 1.855 € pro Monat
  • Entlastungsbetrag bis zu 131 € pro Monat
  • Gemeinsames Jahresbudget für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege bis zu 3.539 € pro Jahr
  • Pflegehilfsmittel zum Verbrauch bis zu 42 € pro Monat
  • Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen bis zu 4.180 € je Maßnahme
  • Zuschlag für ambulant betreute Wohngruppen 224 € pro Monat
  • Pflegegeld 990 € pro Monat bei Pflege durch Angehörige, Freunde oder Bekannte
  • Pflegesachleistungen bis zu 2.299 € pro Monat bei Pflege durch einen professionellen Pflegedienst
  • Tages- und Nachtpflege bis zu 2.085 € pro Monat
  • Vollstationäre Pflege 2.096 € pro Monat
  • Entlastungsbetrag bis zu 131 € pro Monat
  • Gemeinsames Jahresbudget für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege bis zu 3.539 € pro Jahr
  • Pflegehilfsmittel zum Verbrauch bis zu 42 € pro Monat
  • Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen bis zu 4.180 € je Maßnahme
  • Zuschlag für ambulant betreute Wohngruppen 224 € pro Monat

Quelle: Bundesgesundheitsministerium, „Leistungsansprüche der Versicherten im Jahr 2026 an die Pflegeversicherung im Kurzüberblick" (Stand 11.12.2025). Maßgeblich sind die Angaben Ihrer Pflegekasse.

Wir helfen beim Pflegegrad-Antrag

Antrag, Höherstufung oder die Umwandlung von Leistungen: Wir unterstützen Sie und Ihre Angehörigen beim Ausfüllen der Formulare und beantworten Ihre Fragen.

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Häufige Fragen

Antworten rund um Pflegegrad und Pflegekasse

Wie beantrage ich einen Pflegegrad?
Den Pflegegrad beantragen Sie formlos bei Ihrer Pflegekasse, die bei der Krankenkasse angesiedelt ist. Danach kommt der Medizinische Dienst zur Begutachtung nach Hause. Wir unterstützen Sie beim Antrag und bereiten das Begutachtungsgespräch gemeinsam mit Ihnen vor.
Was zahlt die Pflegekasse bei ambulanter Pflege?
Je nach Pflegegrad gibt es Pflegegeld, Pflegesachleistungen und einen Entlastungsbetrag von 131 Euro im Monat (Stand 2026). Die genauen Beträge je Pflegegrad finden Sie in der Übersicht auf dieser Seite. Gern rechnen wir mit Ihnen durch, was Ihnen konkret zusteht.
Was ist der Unterschied zwischen Pflegegeld und Pflegesachleistung?
Pflegegeld wird ausgezahlt, wenn Angehörige oder Bekannte die Pflege übernehmen. Die Pflegesachleistung nutzen Sie, wenn ein ambulanter Pflegedienst wie medimobil die Pflege übernimmt. Beides lässt sich auch anteilig kombinieren.
Muss ich bei der häuslichen Pflege etwas zuzahlen?
Bei der Behandlungspflege auf ärztliche Verordnung fällt in der Regel keine Zuzahlung an. Bei Grund- und Betreuungsleistungen hängt es vom Pflegegrad und den bewilligten Leistungen ab. Wir beraten Sie vorab kostenlos und transparent zu den Kosten.
In welchen Orten sind Sie im Einsatz?
Wir pflegen Sie zu Hause in Rüdersdorf und im Umkreis von rund 10 Kilometern, unter anderem in Herzfelde, Hennickendorf, Lichtenow, Schöneiche, Woltersdorf, Erkner, Fredersdorf-Vogelsdorf, Petershagen/Eggersdorf und Grünheide sowie in den angrenzenden Gemeinden.
Wie schnell können Sie mit der Pflege beginnen?
In der Regel kurzfristig. Rufen Sie uns an unter 033638 896744, dann klären wir Ihren Bedarf und starten so schnell wie möglich mit der Versorgung.
Helfen Sie auch beim Papierkram und bei Anträgen?
Ja. Wir unterstützen Sie bei Anträgen, Formularen und im Umgang mit der Pflegekasse und vermitteln bei Bedarf weitere Hilfen wie Essen auf Rädern oder Hausnotruf.