Marienstraße 1

15562 Rüdersdorf

Für Sie erreichbar:

033638 - 896 744

Pflegegrade

Info

Als Betreuungs- und Entlastungsleistung erkennen Pflegekassen u.a. folgende Dienste an:

  1. Betreuung in niedrigschwelligen Betreuungsgruppen für Demenzkranke, durch familienentlastende Dienste oder gerontopsychiatrischen Zentren
  2. Betreuungs- und Entlastungsleistungen eines ambulanten Pflegedienstes
  3. Betreuung in der Tages- und Nachtpflege, wenn die Höchstbeträge bereits verbraucht sind
  4. Betreuung in einer Kurzzeitpflege-Einrichtung zum Beispiel, um die Kosten für Unterkunft und Verpflegung zu decken



Erkundigen Sie sich am besten bei Ihrer Pflegekasse, welche Angebote erstattet werden.

Pflegeleistungen bei Pflegegrad 1
  1. Entlastungsbeitrag in Höhe von 125 Euro pro Monat, der für zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen genutzt werden kann.
     
  2. Zuschüsse zum Hausnotruf in Höhe von 25,50 Euro für die monatlichen Betriebskosten sowie einmalig 10,49 Euro für die Installation.
     
  3. Pflegehilfsmittel zum Verbrauch in Höhe von 40 Euro pro Monat.
     
  4. Zuschüsse zur Wohnraumanpassung von bis zu 4.000 Euro.
     
  5. Wohngruppenförderung sowie Pflege-Unterstützungsgeld für Angehörige.
Pflegeleistungen bei Pflegegrad 2
Pflegeleistungen bei Pflegegrad 3
Pflegeleistungen bei Pflegegrad 4
Pflegeleistungen bei Pflegegrad 5