Info
Als Betreuungs- und Entlastungsleistung erkennen Pflegekassen u.a. folgende Dienste an:
- Betreuung in niedrigschwelligen Betreuungsgruppen für Demenzkranke, durch familienentlastende Dienste oder gerontopsychiatrischen Zentren
- Betreuungs- und Entlastungsleistungen eines ambulanten Pflegedienstes
- Betreuung in der Tages- und Nachtpflege, wenn die Höchstbeträge bereits verbraucht sind
- Betreuung in einer Kurzzeitpflege-Einrichtung zum Beispiel, um die Kosten für Unterkunft und Verpflegung zu decken
Erkundigen Sie sich am besten bei Ihrer Pflegekasse, welche Angebote erstattet werden.