Ratgeber Entlastung

Der Entlastungsbetrag von 131 Euro: wofür Sie ihn nutzen können

medimobil RatgeberLesezeit 5 Min
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Viele Pflegebedürftige lassen bares Geld liegen: den Entlastungsbetrag von 131 Euro im Monat. Er steht schon ab Pflegegrad 1 zu. Wir erklären, wofür Sie ihn nutzen können.

Was ist der Entlastungsbetrag?

Der Entlastungsbetrag ist ein fester Zuschuss von 131 Euro pro Monat (Stand 2026), den jeder mit einem Pflegegrad erhält, also schon ab Pflegegrad 1. Er ist zweckgebunden für Angebote, die Sie im Alltag entlasten.

Wofür können Sie ihn einsetzen?

  • Hilfe im Haushalt, zum Beispiel Reinigung, Wäsche, Einkäufe
  • Stundenweise Betreuung, damit Angehörige eine Pause bekommen
  • Anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag
  • Bei Pflegegrad 1 auch für Leistungen des ambulanten Pflegedienstes
Nicht verfallen lassen

Nicht genutztes Geld verfällt nicht sofort. Es kann angesammelt und noch bis zum 30. Juni des Folgejahres verwendet werden. Es lohnt sich also, den Betrag regelmäßig einzusetzen oder gezielt anzusparen.

Ausblick: mögliche Änderung ab 2027

Nach dem Referentenentwurf zur Pflegereform 2027 (Pflegeneuordnungsgesetz) soll der Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 1 künftig entfallen. Das ist bisher nur ein Entwurf und noch nicht beschlossen. Bis dahin gelten die 131 Euro unverändert. Wir halten Sie auf dem Laufenden.

Wie rechnen Sie ihn ab?

Bei vielen anerkannten Anbietern, auch bei uns, rechnet der Anbieter direkt mit Ihrer Pflegekasse ab, sodass Sie nicht in Vorleistung gehen müssen. Wichtig ist, dass es sich um einen anerkannten Anbieter handelt. Wir zeigen Ihnen, wie das geht.

So nutzen Sie den Entlastungsbetrag mit uns

Ob Hilfe im Haushalt oder Betreuung: Wir übernehmen die Leistung in Rüdersdorf und Umgebung und kümmern uns um die Abrechnung mit der Pflegekasse. Sie müssen nicht in Vorleistung gehen. Braucht die Pflegeperson darüber hinaus einmal eine Auszeit, lohnt sich ein Blick auf die Verhinderungspflege und die Kurzzeitpflege.

Häufige Fragen

Bekomme ich den Entlastungsbetrag auch bei Pflegegrad 1?
Ja. Der Entlastungsbetrag steht schon ab Pflegegrad 1 zu, dort ist er sogar eine der wichtigsten Leistungen.
Kann ich mir den Betrag auszahlen lassen?
Nein. Er ist zweckgebunden und wird über anerkannte Leistungen abgerechnet, nicht bar ausgezahlt.
Was passiert mit nicht genutztem Geld?
Es kann angesammelt und bis zum 30. Juni des Folgejahres verwendet werden.

131 Euro sinnvoll nutzen

Wir übernehmen Betreuung und Hilfe im Haushalt in Rüdersdorf und rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Sprechen Sie uns an.

Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information (Stand 2026) und ersetzt keine individuelle Beratung. Beträge und Regelungen können sich ändern, im Zweifel bei Ihrer Pflegekasse nachfragen. Gern beraten wir Sie persönlich.