Kurzzeitpflege: Wann sie hilft und was die Pflegekasse zahlt
Nach einem Krankenhausaufenthalt oder in einer Übergangsphase ist die Pflege zu Hause manchmal noch nicht sofort möglich. Dann hilft die Kurzzeitpflege. Wir erklären, wie sie funktioniert.
Was ist Kurzzeitpflege?
Kurzzeitpflege ist eine vorübergehende, vollstationäre Versorgung für einen begrenzten Zeitraum. Sie überbrückt Phasen, in denen die Pflege zu Hause kurzzeitig nicht sichergestellt werden kann.
Wann ist Kurzzeitpflege sinnvoll?
- Nach einem Krankenhausaufenthalt, wenn zu Hause noch nicht alles vorbereitet ist
- Wenn sich der Pflegebedarf plötzlich erhöht
- Wenn die pflegende Person ausfällt und länger keine Versorgung möglich ist
- Als Übergang, bis die ambulante Versorgung zu Hause organisiert ist
Anspruch und Kosten
Anspruch besteht ab Pflegegrad 2. Wie bei der Verhinderungspflege steht dafür der gemeinsame Jahresbetrag von bis zu 3.539 Euro (Stand 2026) zur Verfügung. Die Kurzzeitpflege ist auf bis zu acht Wochen im Jahr begrenzt. Bei Pflegegrad 1 kann der Entlastungsbetrag eingesetzt werden.
Die Pflegekasse übernimmt die reinen Pflegekosten. Unterkunft und Verpflegung zahlen Sie bei der Kurzzeitpflege in der Regel selbst. Ein Teil davon lässt sich unter Umständen über den Entlastungsbetrag abdecken.
Viele Menschen möchten so schnell wie möglich zurück in die eigenen vier Wände. Genau hier setzen wir an: Wir organisieren die ambulante Versorgung zu Hause, damit der Übergang gelingt.
So beantragen Sie Kurzzeitpflege
Den Antrag stellen Sie bei der Pflegekasse. Oft unterstützt schon das Entlassmanagement des Krankenhauses. Gern beraten wir Sie und planen mit Ihnen die anschließende Pflege zu Hause in Rüdersdorf.
Häufige Fragen
Wie lange darf Kurzzeitpflege dauern?
Kann ich Kurzzeit- und Verhinderungspflege kombinieren?
Was passiert nach der Kurzzeitpflege?
Zurück nach Hause, gut versorgt
Wir planen mit Ihnen die ambulante Versorgung nach der Kurzzeitpflege, damit Sie sicher zu Hause in Rüdersdorf ankommen.