Ratgeber Entlastung

Verhinderungspflege einfach erklärt: Anspruch, Kosten, Antrag

medimobil RatgeberLesezeit 6 Min
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Pflegende Angehörige brauchen auch mal eine Pause, sei es für Urlaub, Krankheit oder einen freien Nachmittag. Genau dafür gibt es die Verhinderungspflege. Wir erklären, wie sie funktioniert, und übernehmen sie für Sie in Rüdersdorf.

Was ist Verhinderungspflege?

Verhinderungspflege springt ein, wenn die Person, die normalerweise pflegt, verhindert ist, egal ob wegen Urlaub, Krankheit, einem Termin oder einfach zur Erholung. In dieser Zeit übernimmt eine Ersatzpflege die Versorgung, zum Beispiel unser Pflegedienst.

Wer hat Anspruch?

Anspruch besteht ab Pflegegrad 2. Eine Vorpflegezeit gibt es seit Juli 2025 nicht mehr, Sie können die Verhinderungspflege also sofort nutzen.

Wie viel zahlt die Pflegekasse?

Seit der Pflegereform gibt es einen gemeinsamen Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege von bis zu 3.539 Euro (Stand 2026). Aus diesem Topf kann die Verhinderungspflege finanziert werden. Das Pflegegeld läuft dabei anteilig weiter: bei tageweiser Ersatzpflege zur Hälfte, bei stundenweiser Entlastung unter acht Stunden sogar voll.

Stundenweise oder am Stück

Verhinderungspflege können Sie flexibel nutzen: für einzelne Stunden, einen ganzen Tag oder mehrere Wochen. Gerade die stundenweise Entlastung ist für viele Angehörige im Alltag Gold wert.

Wer darf die Verhinderungspflege übernehmen?

Am unkompliziertesten ist ein ambulanter Pflegedienst wie medimobil. Auch Angehörige oder Bekannte dürfen einspringen, dann gelten allerdings andere, oft niedrigere Erstattungsbeträge (in der Regel höchstens das 1,5-fache des monatlichen Pflegegeldes).

So beantragen Sie Verhinderungspflege

Melden Sie den Bedarf bei der Pflegekasse, das geht auch kurzfristig. Wir unterstützen Sie beim Antrag und bei der Abrechnung, damit Sie sich um nichts kümmern müssen.

Häufige Fragen

Wie oft im Jahr kann ich Verhinderungspflege nutzen?
Sie können sie flexibel übers Jahr verteilen, bis der gemeinsame Jahresbetrag ausgeschöpft ist.
Läuft das Pflegegeld weiter?
Ja. Bei tageweiser Verhinderungspflege wird das Pflegegeld zur Hälfte weitergezahlt, bei stundenweiser Entlastung unter acht Stunden läuft es voll weiter.
Muss ich die Verhinderungspflege vorher genau planen?
Nein. Sie können sie auch kurzfristig in Anspruch nehmen, etwa wenn die Pflegeperson krank wird. Rufen Sie uns einfach an.

Wir übernehmen Ihre Verhinderungspflege

Ob stundenweise oder für längere Zeit: Wir springen in Rüdersdorf und Umgebung für Sie ein, damit Sie durchatmen können.

Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information (Stand 2026) und ersetzt keine individuelle Beratung. Beträge und Regelungen können sich ändern, im Zweifel bei Ihrer Pflegekasse nachfragen. Gern beraten wir Sie persönlich.