Ratgeber Hilfsmittel

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch:
42 Euro im Monat kostenlos

medimobil RatgeberLesezeit 5 Min
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Handschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen: Solche Verbrauchsprodukte summieren sich. Dabei zahlt die Pflegekasse dafür bis zu 42 Euro im Monat, ab Pflegegrad 1. Wir erklären, wie Sie sie bekommen.

Was sind Pflegehilfsmittel zum Verbrauch?

Das sind Produkte, die bei der Pflege zu Hause verbraucht werden und die Hygiene und Sicherheit unterstützen. Die Pflegekasse übernimmt dafür bis zu 42 Euro im Monat (Stand 2026).

Typische Pflegehilfsmittel zum Verbrauch
  • Einmalhandschuhe
  • Händedesinfektion und Flächendesinfektion
  • Bettschutzeinlagen zum Einmalgebrauch
  • Mund-Nasen-Schutz
  • Einmalschürzen

Wer hat Anspruch?

Jeder mit einem anerkannten Pflegegrad, der zu Hause gepflegt wird, also schon ab Pflegegrad 1. Der Betrag steht monatlich zur Verfügung und ist unabhängig von anderen Leistungen wie dem Entlastungsbetrag.

So beantragen Sie die Pflegehilfsmittel

Sie stellen einen kurzen Antrag bei der Pflegekasse. Viele Anbieter liefern die Produkte dann monatlich bequem nach Hause und rechnen direkt mit der Pflegekasse ab, ganz ohne Zuzahlung. Wir sagen Ihnen, worauf Sie achten müssen.

Nicht mit technischen Hilfsmitteln verwechseln

Neben den Verbrauchsprodukten gibt es technische Pflegehilfsmittel wie Pflegebett, Rollstuhl oder Hausnotruf. Die laufen über einen eigenen Weg. Auch dabei beraten wir Sie gern.

Häufige Fragen

Muss ich die Pflegehilfsmittel selbst bezahlen?
Nein. Bis 42 Euro im Monat übernimmt die Pflegekasse vollständig, ohne Zuzahlung.
Bekomme ich sie auch bei Pflegegrad 1?
Ja, ab Pflegegrad 1, sofern Sie zu Hause gepflegt werden.
Wie komme ich an die Produkte?
Über einen Antrag bei der Pflegekasse und einen Anbieter, der monatlich liefert und direkt abrechnet.

Wir beraten Sie zu Hilfsmitteln

Ob Verbrauchsprodukte oder technische Hilfsmittel: Wir zeigen Ihnen, was Ihnen zusteht und wie Sie es unkompliziert bekommen. Rufen Sie uns an.

Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information (Stand 2026) und ersetzt keine individuelle Beratung. Beträge und Regelungen können sich ändern, im Zweifel bei Ihrer Pflegekasse nachfragen. Gern beraten wir Sie persönlich.