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Pflegegeld oder Pflegesachleistung? Die Kombileistung einfach erklärt

medimobil RatgeberLesezeit 6 Min
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Pflegegeld für die Familie, Sachleistung für den Pflegedienst, oder beides gemischt? Wir erklären die drei Wege mit allen Beträgen 2026 und einem konkreten Rechenbeispiel.

Was ist das Pflegegeld?

Das Pflegegeld erhalten Sie, wenn Angehörige, Freunde oder Nachbarn die Pflege zu Hause übernehmen. Die Pflegekasse überweist es monatlich direkt an die pflegebedürftige Person. Über die Verwendung entscheiden Sie frei, viele geben es als Anerkennung an die Pflegeperson weiter.

Pflegegeld pro Monat (Stand 2026)
Pflegegrad 2347 €
Pflegegrad 3599 €
Pflegegrad 4800 €
Pflegegrad 5990 €
Wichtig: Beratungseinsatz nicht vergessen

Wer Pflegegeld bezieht, muss regelmäßig einen Beratungseinsatz nach § 37.3 nachweisen, bei den Pflegegraden 2 bis 5 einmal pro Halbjahr. Sonst droht eine Kürzung. Alle Details lesen Sie in unserem Ratgeber zum Beratungseinsatz.

Was ist die Pflegesachleistung?

Die Pflegesachleistung nutzen Sie, wenn ein zugelassener ambulanter Pflegedienst die Pflege übernimmt, zum Beispiel bei der Körperpflege, beim Anziehen oder im Haushalt. Was genau dazugehört, erklären wir im Ratgeber Krankenpflege und Grundpflege. Der Pflegedienst rechnet direkt mit der Pflegekasse ab, Sie bekommen kein Geld ausgezahlt.

Pflegesachleistung pro Monat (Stand 2026)
Pflegegrad 2796 €
Pflegegrad 31.497 €
Pflegegrad 41.859 €
Pflegegrad 52.299 €

Die Kombileistung: das Beste aus beiden Welten

Viele Familien pflegen selbst und holen sich trotzdem für einzelne Aufgaben den Pflegedienst ins Haus. Genau dafür gibt es die Kombileistung: Sie nutzen einen Teil der Sachleistung, und den nicht verbrauchten Anteil erhalten Sie als anteiliges Pflegegeld.

Ein Rechenbeispiel für Pflegegrad 3: Der Pflegedienst kommt morgens zur Körperpflege und rechnet dafür 598,80 Euro im Monat ab. Das sind 40 Prozent der Sachleistung von 1.497 Euro. Es bleiben also 60 Prozent des Pflegegelds übrig: 60 Prozent von 599 Euro sind 359,40 Euro, die monatlich an Sie ausgezahlt werden.

Gut zu wissen: An Ihre Aufteilung sind Sie in der Regel sechs Monate gebunden. Ändert sich die Pflegesituation deutlich, können Sie die Aufteilung aber auch früher anpassen.

Was passt zu wem?

  • Pflegegeld: wenn die Familie die Pflege komplett selbst stemmen kann und möchte
  • Sachleistung: wenn Fachkräfte regelmäßig übernehmen sollen, etwa bei Körperpflege oder Medikamenten
  • Kombileistung: wenn Angehörige pflegen, aber gezielt Unterstützung brauchen, oft die beste Lösung im Alltag

Der Entlastungsbetrag von 131 Euro im Monat kommt übrigens in allen drei Fällen zusätzlich obendrauf. Einen Gesamtüberblick über alle Ansprüche finden Sie im Ratgeber Pflegekassen-Leistungen 2026. Wir rechnen gern gemeinsam mit Ihnen durch, welche Variante für Ihre Situation am meisten bringt.

Häufige Fragen

Kann ich zwischen Pflegegeld und Sachleistung wechseln?
Ja. Bei der Kombileistung sind Sie an die gewählte Aufteilung in der Regel sechs Monate gebunden. Bei einer deutlich veränderten Pflegesituation ist eine frühere Anpassung möglich.
Wird der Entlastungsbetrag auf das Pflegegeld angerechnet?
Nein. Die 131 Euro im Monat kommen zusätzlich zu Pflegegeld, Sachleistung oder Kombileistung.
Bekomme ich bei Pflegegrad 1 auch Pflegegeld?
Nein. Pflegegeld und Pflegesachleistung gibt es ab Pflegegrad 2. Bei Pflegegrad 1 ist der Entlastungsbetrag von 131 Euro die wichtigste Leistung.
Muss ich beim Pflegegeld etwas nachweisen?
Ja. Wer Pflegegeld bezieht, muss bei den Pflegegraden 2 bis 5 halbjährlich einen Beratungseinsatz nach Paragraf 37.3 abrufen. Sonst kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen.

Welche Variante passt zu Ihnen?

Wir rechnen Ihre Möglichkeiten durch und übernehmen Grundpflege, Hauswirtschaft und Betreuung in Rüdersdorf und Umgebung. Seit 2010 an Ihrer Seite.

Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information (Stand 2026) und ersetzt keine individuelle Beratung. Beträge und Regelungen können sich ändern, im Zweifel bei Ihrer Pflegekasse nachfragen. Gern beraten wir Sie persönlich.